Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur als Verwender von AGB gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch das Angebot der Agentur und die zeitnahe Annahme durch den Kunden. Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen stellen neue Aufträge dar, welche – sofern hieraus ein Mehraufwand erwächst – gesondert zu vergüten sind.
Die Agentur lehnt die Annahme von Aufträgen ab, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder pornografische, rassistische bzw. sonstige diskriminierende Inhalte haben.
3. Leistung, Honorar
Die Agentur erbringt ihre Leistungen gemäß den Spezifikationen ihres Angebotes. Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn diese (z. B. bei Programmierungsarbeiten) technisch notwendig und für den Kunden zumutbar sind, weil der angestrebte Präsentations- und Gebrauchszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Honoraranspruch der Agentur wird nach Erstellung der einzelnen Leistungsabschnitte fällig. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte ein Honorar in der Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Hier erfolgt eine Berechnung nach Stunden gemäß den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. für Botendienste, Reisen oder außergewöhnliche Versandkosten), sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten in Textform hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach diesem Hinweis in Textform widerspricht und die Agentur den Kunden bei Beginn dieser Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen hat.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten für grafische Arbeiten die Richtlinien aus dem Vergütungstarifvertrag Design des SDSt/AGD.
4. Präsentation
Für die angeforderte Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das den Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten von Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr nach Aufforderung der Agentur zurückzusenden. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist nicht zulässig.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, welcher die Durchführung des Vertragsverhältnisses sachverständig begleitet und zur Abgabe verbindlicher Erklärungen berechtigt ist.
Soweit die Leistungserbringung darüber hinaus von der Mitwirkung des Kunden hängt, hat der Kunde diese binnen angemessener Frist zu erbringen. Insbesondere hat er der Agentur alle Informationen, Daten und Materialien, die für die Leistungserbringung notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und andere Materialien sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format auszuhändigen.
Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden, so benennt dieser einen Server, auf welchem die Website zum Abruf bereitgehalten werden soll.
Dem Kunden ist bewusst, dass sich die Leistungszeit nach Ziffer 6 um den Zeitraum verlängert, in dem er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
6. Leistungszeit
Es gelten die vereinbarten Leistungsfristen. Liefert die Agentur nicht innerhalb der Leistungsfrist, hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist von wenigstens 14 Tagen einzuräumen, welche mit Zustellung seines Mahnschreibens in Textform beginnt.
Ist die Agentur aufgrund eines außerhalb ihres Risikobereiches liegenden, unabwendbaren Ereignisses wie Streik, Krieg, Naturkatastrophen oder höherer Gewalt außerstande, ihre Leistungen fristgerecht zu erbringen, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer des hindernden Ereignisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
7. Abnahme
Alle Leistungen der Agentur (auch Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden nach Erhalt unverzüglich zu überprüfen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Textform geltend zu machen.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert, sofern die Agentur den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Für nicht offensichtliche Mängel gilt die gesetzliche Regelung des § 634a BGB.
Die Agentur ist berechtigt, die Teilabnahme für einzelne, funktional in sich abgeschlossene Bestandteile ihrer Leistung zu verlangen.
8. Gewährleistung
Im Falle des Vorliegens von Mängeln hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von der Agentur unberechtigt verweigert, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, das Honorar zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruhen.
Für sonstige Schäden haftet die Agentur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für einen etwaigen Datenverlust haftet die Agentur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn der Kunde durch eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
Die Agentur hat für Sach- und Personenschäden während eines von ihr veranstalteten Event-Marketings für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt. Eine Haftung des Versicherers und der Agentur ist jedoch ausgeschlossen bei grob fahrlässigem oder mutwilligem Verhalten seitens des Kunden oder dessen Gästen.
10. Wettbewerbsrecht, Kennzeichenschutz und andere Rechtsverletzungen
Für die Einhaltung der für die Werbemaßnahme relevanten gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen und kennzeichenrechtlichen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme/vorgeschlagenes Kennzeichen erst dann freizugeben, wenn er sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in Textform; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
Für den Fall, dass die Agentur wegen der Durchführung einer vom Kunden freigegebenen Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Kennzeichens von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen, Kosten und finanziellen Nachteilen auf erstes Anfordern frei.
11. Aufrechnungsverbot
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
12. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, elektronische Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen.
Erfolgt die Übergabe erkennbar zum Zwecke der Übereignung (z. B. gedrucktes Werbematerial), so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Agentur (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Betrifft die Leistung den Internetauftritt des Kunden, räumt die Agentur dem Kunden das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website im Internet öffentlich zugänglich zu halten. Der für den Betrieb der Website erforderliche Quellcode verbleibt zu diesem Zweck auf dem Server des Kunden und ist von der nachfolgenden Vernichtungspflicht ausgenommen.
Für jede Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die vorherige Zustimmung der Agentur in Textform erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Aus technischen Gründen zur Verfügung gestellte offene Layoutdaten (z. B. InDesign-, Photoshop-Dateien) sind nach vertragsgemäßer Nutzung und Beendigung des Projekts unaufgefordert zu löschen bzw. zu vernichten. Eine Archivierung oder Weiterleitung an Dritte ist ohne vorherige Vereinbarung untersagt.
13. Kennzeichnung und Werbung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und den Urheber in branchenüblicher Weise hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Für ihre eigene Werbung darf sie auf ihre im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen hinweisen (Referenzwerbung). Insbesondere ist sie dazu berechtigt, auf erstellte Internetseiten einen Link auf das Angebot der Agentur anzubringer und den Kunden in ihre Referenzliste aufzunehmen. Diese Rechte gelten auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht.
Stand Januar 2024